Aktenvernichtung nach BDSG & DIN 32 757

Ob Sie sich für die mobile Vernichtung vor Ort, die stationäre Vernichtung in Rollbehältern oder die Großcontainer-Entsorgung entscheiden, spielt für die Sicherheit Ihrer Daten keine Rolle. In jedem Fall garantieren wir Ihnen die ordnungsgemäße Vernichtung nach BDSG & DIN 32 757 verbindlich mittels Vernichtungsprotokoll.

Unser Betrieb ist gern. § 38 BDSG bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet, eingetragen und überprüft.

  • Nach jeder Vernichtung erhält der Kunde ein Vernichtungsprotokoll mit dem wir die datenschutzgerechte Vernichtung der Unterlagen verbindlich garantieren.
  • Abholung, Vernichtung und umweltgerechte Entsorgung von Datenträgern aus Papier nach Sicherheitsstufe 3 der DIN 32757
  • Abholung, Vernichtung und umweltgerechte Entsorgung von festen Datenträgern wie Disketten, CD-ROM usw. nach Sicherheitsstufe 4 oder 5 der DIN 32757

Mobile Aktenvernichtung:

Die Vernichtung Ihrer Akten und Datenträger erfolgt durch mobile Hochleistungsvernichter - direkt bei Ihnen vor Ort: Kein Risiko beim Abtransport der Datenträger, keine Möglichkeit der Einsichtnahme bei der Weiterverarbeitung und Verwertung.

Unsere Fahrzeuge verfügen über eine eigene Stromversorgung und sind in der Lage komplette Ordner inkl. Heftklammern zu vernichten.

Wir garantieren unseren Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit
(DIN Sicherheitsstufe 3) bei der Vernichtung des uns überlassenen Materials.

Die Vernichtung erfolgt stationär in unserer vollautomatischen Vernichtungsanlage im videoüberwachten Sicherheitsbereich.

Austauschsysteme / Sicherheitsbehälter: Eine weitere Möglichkeit ist die Abholung der Unterlagen in verschlossenen Sicherheitsdatenbehältern verschiedener Größen. Aufstellung und Abholung der Behälter erfolgt auf Abruf innerhalb von 24 Stunden oder nach fester Terminvereinbarung.
Abholung Ihrer
 Akten & Dokumente
innerhalb 24 Std.
möglich!

Die  zur Vernichtung übergebenen Akten werden in abschließbare Behälter gefüllt, die auf direktem Weg, ohne Zwischenlagerung in die Vernichtungsanlage gebracht und der Vernichtung zugeführt werden. Metallene Gegenstände, die z. B. in den Aktenordnern enthalten sind, werden automatisch dem Papier entzogen.

Die Unterlagen werden geschreddert und in einem weiterem Arbeitsgang zu Ballen verpresst.
Bei der Vernichtung  ist ausschließlich Personal,
welches auf das
Datengeheimnis (§5) verpflichtet ist anwesend.
Sichere und datenschutzgemäße Entsorgung durch Verwendung spezieller Rollwagen und Behälter, die wir bereitstellen und abholen. Höchste Sicherheit: Zutritt zu den sensiblen Bereichen sind nur autorisierten Mitarbeitern gestattet.