Geschäftsbedingungen der KOBUSCH Aktenvernichtung und KOBUSCH Archiv

§ 1
 Der Vertrag regelt die Übernahme, Lagerung, Vernichtung und Entsorgung von Papier – und Datenträgern entsprechend der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
 § 2
 Datenträger i. S. des BDSB in der Fassung vom 20. Dezember 1990 sind Schriftgut, Bild- und Tonträger.
 § 3
 KOBUSCH Aktenvernichtung und KOBUSCH Archiv verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Übernahme, Lagerung und Vernichtung der Datenträger.
 § 4
 KOBUSCH Aktenvernichtung und KOBUSCH Archiv erbringt seine Leistungen gemäß den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes - insbesondere unter Beachtung der in § 5 BDSG geforderten Verpflichtungen der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis sowie den in § 9 und der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen wie z. B. Zugangs-, Benutzer-, Zugriffs- und Transportkontrolle.
 § 5
 KOBUSCH Aktenvernichtung und KOBUSCH Archiv hat ihre Tätigkeit bei der Datenschutzbeauftragten NRW angemeldet.
 § 6
 Die Abholung des Materials erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung. Mitarbeiter der KOBUSCH Aktenvernichtung und KOBUSCH Archiv weisen sich gegenüber dem Vertreter des Auftraggebers mittels Lichtbildausweis aus.
 § 7
 Der Transport der Akten- und Datenträger erfolgt in verschlossenen Behältern und Fahrzeugen.
 § 8
 Die übernommenen Datenträger werden durch KOBUSCH Aktenvernichtung und KOBUSCH Archiv gelagert und vernichtet. Es werden keine Subunternehmer beauftragt. Als vernichtet gelten Datenträger, wenn sie so zerkleinert sind, dass zusammenhängende Daten nicht rekonstruierbar sind. Nach erfolgter Vernichtung wird dem Auftraggeber ein Vernichtungsprotokoll übergeben.
 § 9
 Der Transport und die Vernichtung der Akten- und Datenträger kann vom Auftraggeber bei Wahrung des Datenschutzes Dritter beaufsichtigt werden.
 § 10
 Bei Nichteinhaltung der durch die KOBUSCH Aktenvernichtung und KOBUSCH Archiv übernommenen Verpflichtungen ist der Auftraggeber berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Anmahmnung, ohne Entschädigung den Vertrag zu kündigen.
 § 11
 Entgelts- und Verwertungsvereinbarungen sind nach den jeweiligen Erfordernissen in den Vertrag aufzunehmen. Bis zur Vernichtung ist das Eigentum an den Akten- und Datenträgern den Kunden vorbehalten.
 § 12
 Im Falle von Beschädigungen oder Verlust der beim Auftraggeber aufgestellten Datenschutzbehälter haftet dieser gegenüber der KOBUSCH Aktenvernichtung und KOBUSCH Archiv mit einem Betrag von EUR 230,00 – 350,00 pro Behälter.
 § 13
 Die Vertrags-/ Auftragsdauer ist schriftlich festzulegen, wenn es sich bei dem Vertrag/ Auftrag um mehrmalige Entsorgung handelt. Wird ein Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
 § 14
 (1) Bei Nichteinhaltung des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungstermins werden dem Kunden ab Überschreiten der Fälligkeit Verzugszinsen berechnet. Die Verzugszinsen werden mit 3% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank festgelegt.
 (2) Bei Nichtgewährleistung der Bereitstellung der gefüllten Transportbehälter zum vereinbarten Abholtermin werden dem Auftraggeber pro Überschreitungstag zusätzlich die sonst üblichen einmaligen Aufwendungen pro Behälter berechnet.
 § 15
 Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist, soweit nicht anders vereinbart und gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Halle/Westf.